Allergie

Bei nachgewiesener Allergie auf Metallen/Legierungen (z.B. Nickel, Chrom, etc.) und auf Benzoylperoxid (BPO) sollte diese adäquat adressiert werden.

Bei fraglicher Metallallergie auf nickelhaltige Schmuck muss diese dermatologisch weiter abgeklärt werden. Eine Kontaktallergie ist nicht zwingend mit einer Allergie im tiefen Gewebe verbunden. Am häufigsten bekannt ist die Nickelallergie.

Bei nachgewiesener Allergie gibt es die Möglichkeit diese Patienten mit einer beschichteten Prothese zu versorgen. Zur Auswahl stehen die Titannitrit/Titanniob (TiN/TiNb) beschichtete Prothesen zur Verfügung. Weitere Vorteil dieser beschichteten Prothesen ist der verminderte Abrieb.

 

⇒ MERKEN ⇐
Der Begriff Allergie ist terminologisch nicht korrekt. Statt dessen sollte der Begriff Hypersensibilisierung benutzt werden!